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AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

31.07.2010
Kursteilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kite o. Wind- oder Katamaransport ohne Gefahr für sich und andere ausüben kann. Sollten mögliche Einschränkungen der vorausbenannten Art bestehen, sind sie dem Kitesurf/Windsurf/Katamaran - Instruktor mitzuteilen. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kurs ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kurs bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn werden 50,- € des jeweiligen Kurspreises/ Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten Rücktritt sind weitere 50 % der Kurskosten/ Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer/ Nachmieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung oder Kursbesetzung nicht gelingt. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den Kursen nicht erreicht wird. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Sportmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behe-bung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Bei allen Kitesurfkursen sind Schwimmwesten und Helme anzulegen. Bei allen Katamarankursen sind Schwimmwesten anzulegen.Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Sportmaterials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Sportmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/ Mieters.

Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Sportmaterials. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Der Kite & Surf Club Zingst ist haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 2 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 1 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Sportmaterial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Zusätzliche Vermietbedingungen
Der Kite & Surf Club Zingst ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kite o. Surfausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Der Mieter übernimmt das gemietete Material so wie Besichtigt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der IKO oder VDWS- Kistesurflizenz, mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieter hinsichtlich der sicheren Nutzung der Kite o. Surfausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt. Bei Beginn der Mietperiode kann der Vermieter vom Mieter die Hinterlegung einer Kaution in bar verlangen. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Sportausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.


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Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Instruktors gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Instruktors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Kitesurfen, Windsurfen oder Katamaransegeln mit abdeckt!

Quelle: Disclaimer von Sören Siebert - Rechtsanwalt Internetrecht
 
 
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