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Brasilien - Cumbuco

Eines unserer Häuser in Cumbuco

 

Familiäre Unterkunft inmitten eines tropischen Gartens, Strandentfernung unter 100m, Blick aufs Meer und die Bucht von Cumbuco, vier Appartements, Bad und WC, Terrasse, großer Pool im Garten, Liegewiese, großer Frühstücksraum, Küche und seperates Poolbad.

Accomodation in family atmosphere in the middle of a garden, Only 100 m away from the beach, 4 appartements all with bathroom, terrace

 

 

Brasilien - Cumbuco 2 Wochen ab 1999.00 €

 

Top-Angebot in Zusammenarbeit mit Aktives Reisen

Übernachtung im Doppelzimmer

mit Flug, Transfer und Rail & Fly

Airport Transfer

14 Tage Unterkunft

Kite Anfängerkurs

zwei Kite - Ausflüge nach Taiba / Paracuru / Pecem / Laguinha

2 Abende Fortalezza im feinsten Shushi Restaurant

 

 
Preise pro Person in Euro:   ab € 1999,00€
 
November/Dezember / Januar ab/an München oder Frankfurt 2 Wochen    

(inkl. Steuern und Gebühren) 1999,00€
 
Weitere Termine, Abflughäfen und Unterkünfte und Orte bitte nachfragen!  

ANGEBOT 5 Tage WAVECAMP PARACURU + TAIBA + PECEM

LEISTUNGEN

Preise pro Person in Euro: 299,-€

 
 

AGB´s Brasilien

1. Anmeldung
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der
Ihnen in unseren Prospekten genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise
verbindlich für längstens vier Wochen an. Die Anmeldung soll auf elektronischem
Wege mit im Internet vorgehaltenem Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen/elektronischen Reisebestätigung zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Entrichtung der Anzahlung) annehmen können.
1.4. Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich und
begründen keinen Rechtsanspruch Ihrerseits auf die Reiseleistung mit dem irrtümlicherweise bestätigten Inhalt bzw. Umfang.

2. Zahlungen
2.1. Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, mind. 100 € pro Reiseteilnehmer fällig.
2.2. Anzahlungen und Restzahlungen werden von Ihnen per Überweisung vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Bestätigung. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung, der Betrag für die Restzahlung 3
Wochen vor Reiseantritt fällig. Für die Einhaltung der o. a. Zahlungstermine sind Sie selbst verantwortlich.
2.3. Die Reisepapiere werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn nach Zahlungseingang zugesandt.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms.
3.2. Für die im Rahmen der Reise von uns lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter, auf die wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen haben, haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung, nicht für die
Durchführung derartiger Fremdleistungen selbst. Eine etwaige Haftung für die Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den allgemeinen Reisebedingungen des eigentlichen Reiseveranstalters, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte
oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und von Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
5. Reiseabsage, Leistung- und Preisänderung
5.1. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch bei Änderungen von Quartier und Ortslagen, sofern diese die
bestehende Qualität nicht erheblich ändern.
5.2. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.

6. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzpersonen des Kunden
6.1. Sie können jederzeit vor Beginn der gebuchten Reise hiervon zurücktreten. Dies ist form frei möglich; aus Beweisgründen empfehlen wir aber die Schriftform.
6.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Gesamtreisepreis oder einer abtrennbaren Teilleistung berechnet:
* bis 65 Tage vor Reisebeginn: 25 %
* bis 35 Tage vor Reisebeginn: 30 %
* bis 25 Tage vor Reisebeginn: 45 %
* bis 15 Tage vor Reisebeginn: 65 %
* bis 8 Tage vor Reisebeginn: 80 %
* bis 2 Tage vor Reisebeginn: 90 %
* ab 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtantritt der Reise 100 % Ihnen steht dabei das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die sich nach obiger Staffelung ergebende Pauschale.
6.3. TEILSTORNIERUNGEN
Werden aus einem Pauschalangebot Teilleistungen storniert, ohne dass sich der Gesamtcharakter der Pauschalreise ändert, werden nur die von den Leistungsträgern zurück erstatteten Beträge ausgezahlt.
6.4. Wir sind berechtigt, anstelle der obigen Storno-Pauschale einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen.
6.5. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von 30 € pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Diese Umbuchungen, z. B. Änderung des Einstiegortes bei Busreisen, können Ihnen mit 15 € pro Person berechnet
werden.
6.6. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet sie und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Person entstandenen Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person verlangen.
7. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1. Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften des Reiserechts.
8.2. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein
von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch
zu unseren Gunsten.
8.3. Für Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4000 € vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1365 € ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer
Vereinbarungen.
8.5. Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8.6. Der Reisende ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Einstellung des Gepäcks in den Reisebus sicher zustellen und zu überwachen. Ihn trifft im Falle des Gepäckverlustes die Beweislast.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung der Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen
wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
9.2. Sie können bei Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird
oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie wider Erwarten diese nicht einreichen können, so wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter.
9.4. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach dem Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der
Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
10. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertragliche vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie
haben in diesem Fall bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.
11. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.
12. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zustande gekommenen Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
13.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Vertragsparteien oder solche, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist unser Firmensitz (AG Stralsund).
14. Gültigkeiten
Stand sämtlicher Katalogangaben und dieser AGB: Oktober 2007.
15. Veranstalter
wassersport & lifestyle zingst ltd.
&
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